Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung - Steuernews für Mandanten
Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.