Mit dem neuen Gesetz wurde zwar keine GmbH-Gründung per Mausklick möglich. Es kann jedoch die Option genutzt werden, den Beurkundungstermin per Videokonferenz wahrzunehmen. Hierzu genügen jedoch herkömmliche System wie Skype, Microsoft Teams usw. nicht. Das System muss geeignet sein, die körperliche Präsenz der am Beurkundungsprozess teilnehmenden Personen vor dem Notar vollständig zu ersetzen. Die Bundesnotarkammer stellt hierzu ein geeignetes Konferenzsystem zur Verfügung.
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