Sozialversicherung: Pflichten Schweizer Arbeitgeber gegenüber deutschen Krankenkassen
Spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen
Spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen
Wir übernehmen die notwendigen Abrechnungen und Übermittlungen in folgenden Fällen.
Der Schweizer Arbeitgeber beschäftigt einen deutschen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland, der zu mindestens 25% in Deutschland tätig ist. Das kann z.B. durch beruflich veranlasste Reisen oder Arbeit im Homeoffice der Fall sein.
Ein deutscher Arbeitnehmer ist sowohl bei einem Schweizer Arbeitgeber als auch bei einem deutschen Arbeitgeber (ebenfalls mindestens zu 25%) beschäftigt (Mehrfachbeschäftigung).
In den genannten Fällen gehören die deutschen Arbeitnehmer nicht dem Schweizer Sozialsystem an.
Unsere Tätigkeit sollte eine Abklärung mit der DVKA bzw. der SAK vorausgehen. Die Kontakte dieser beiden Einrichtungen sowie weiterer Ansprechpartner finden Sie in der untenstehenden Übersicht.
Unser Leistungsangebot
- Erstellung von Lohnabrechnungen für die betroffenen Arbeitnehmer, aus denen die Abzüge der Arbeitnehmer und die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Sozialversicherung hervorgehen. Die Werte können vom Arbeitgeber in die Schweizer Lohnabrechnung eingepflegt werden. Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise für die deutschen Krankenkassen. Diese enthalten die Gesamtbeiträge, die der Arbeitgeber an die Krankenkassen zu zahlen hat.
- Unterstützung bei Sozialversicherungsprüfungen durch die deutsche Rentenversicherung.