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Vereine und Stiftungen

Bereits bei der Vereins- oder Stiftungsgründung unterstützen wir Sie gerne, damit Sie in Folge von Steuerbegünstigungen profitieren. Wir informieren Sie gerne über die Besonderheiten dieser Unternehmensformen.

Non-Profit Organisationen

Non-Profit-Organisationen sind gemeinnützige Körperschaften, Verbände und Vereine, die im öffentlichen Leben unseres Landes eine zunehmende Rolle spielen. Die Abgabenordnung regelt die weitgehende steuerliche Befreiung dieser Organisationen, da diese im Regelfall keine Gewinnerzielungsabsicht haben.

Die Betreuung solcher Organisationen in ihren verschiedenen Rechtsausprägungen wie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, kirchliche Einrichtungen und Verbände gehört seit Jahrzehnten zum Aufgabenfeld unserer Kanzlei.

Wir betreuen:

  • Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Senioren- und Altenheimeinrichtungen
  • Verschiedene Stiftungen und Vereine zur Förderung gemeinnütziger und sportlicher Zwecke
  • Schulen und Heime

Sowohl die Rechnungslegung als auch die steuerliche und rechtliche Betreuung dieser Organisationen entsprechen nicht den üblichen Vorgaben des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Auch im Bereich der Rechnungslegung existieren weitgehend Sondervorschriften.

Vereine und Stiftungen

Die Betreuung von Vereinen und Stiftungen ist nicht nur ein Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit, vielmehr sind in der Steuerberatungsgesellschaft ETL Fecht & Kollegen Steuerberater auch auf ehrenamtlicher Basis in Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen beratend und teilweise auch in Funktionen tätig. Vor diesem Hintergrund beraten wir nicht nur in steuerlicher und handelsrechtlicher Hinsicht, sondern sind auch behilflich bei der Lösung von Organisations- und Aufbaufragen, Satzungsfragen, Beantragung von Zuschüssen und Verhandlungen mit den Kostenträgern.

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